Edibles – also essbare Cannabisprodukte wie mit THC versetzte Brownies oder Gummibärchen – werden weltweit immer populärer. Auch in Deutschland sorgen solche „Cannabis-Leckereien“ für Interesse, doch ihre rechtliche Lage ist kompliziert. Während die Cannabis-Politik im Wandel ist, stellen sich viele Fragen: Sind THC-haltige Kekse oder CBD-Gummis legal? Welche Gesetze gelten aktuell, und was könnte sich bald ändern? Dieser Blog-Artikel gibt einen spannenden Überblick über den Status quo, geplante Gesetzesänderungen, Grauzonen, den Vergleich mit anderen Ländern und einen Ausblick in die Zukunft.

Cannabisblüten und THC-haltige Gummibärchen: Edibles sind Lebensmittel mit Cannabiswirkstoffen (THC oder CBD). In Deutschland stellt sich die Frage, wie legal solche „Leckereien“ sind – insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Cannabis-Gesetze.

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1. Aktueller rechtlicher Status (THC vs. CBD)

THC-Edibles: Produkte wie Haschkekse, Space Cookies oder mit THC versetzte Gummibärchen gelten in Deutschland als Cannabiszubereitungen und unterliegen strengen Verboten. Trotz der kürzlichen Teil-Legalisierung von Cannabis bleibt der Umgang mit THC-haltigen Lebensmitteln illegal. Laut dem neuen Cannabisgesetz (Konsumcannabisgesetz) sind der Verkauf und sogar die Herstellung solcher Edibles ausdrücklich verboten. Die Besitzgrenze von 25 g, die seit 1. April 2024 für getrocknete Cannabisblüten gilt, bezieht sich nicht auf verarbeitete Produkte. Im Klartext: Obwohl Erwachsene jetzt kleine Mengen Cannabis besitzen und konsumieren dürfen, dürfen sie es nicht in Form von Lebensmitteln besitzen oder weitergeben. Dies wurde vor allem mit dem besonderen Jugendschutz begründet – man fürchtet, dass etwa süße Cannabis-Snacks für Minderjährige attraktiv sein könnten​.

Entsprechend bleibt die Herstellung und der Besitz von THC-Edibles strafbar, im Extremfall mit bis zu 3 Jahren Haft​. Praktisch bedeutet das, dass auch das Backen eines Brownies mit eigenem Cannabis rechtlich heikel sein kann, da es als illegale Zubereitung gewertet werden könnte. CBD-Edibles: Bei CBD (Cannabidiol) handelt es sich um einen nicht-psychoaktiven Wirkstoff der Cannabispflanze. CBD unterliegt zwar nicht dem Betäubungsmittelgesetz und verursacht keinen Rausch, doch heißt das nicht, dass CBD-haltige Lebensmittel frei verkäuflich sind. T

atsächlich bewegt sich der Markt für CBD-Öle, -Kapseln oder -Gummibärchen in einer rechtlichen Grauzone. Derzeit sind **Lebensmittel mit CBD – wie etwa CBD-Schokolade, Kekse oder Nahrungsergänzungsmittel – in der EU nicht zugelassen. Die EU stuft Cannabidiol seit 2019 als „neuartiges Lebensmittel“ ein, das vor dem Verkauf eine spezielle Sicherheitsprüfung und Zulassung durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) benötigt​. Bisher wurde aber keine solche Zulassung erteilt​. In Deutschland hat daher das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit klargestellt, dass CBD-haltige Produkte nicht verkehrsfähig sind – sie dürften als Lebensmittel also nicht verkauft werden.

Photo by Elsa Olofsson on Unsplash

Wichtig: CBD-Produkte mit minimalem THC-Gehalt (unter 0,2% bzw. seit Neuregelung 0,3%) sind zwar vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, doch sobald sie als Lebensmittel oder zum Rauchen angeboten werden, greifen andere Gesetze. In der Praxis werden solche Artikel oft beschlagnahmt oder Abgaben untersagt, da Behörden argumentieren, sie würden letztlich doch (missbräuchlich) zum Konsum verwendet.

Zusammengefasst: THC-Edibles sind nach aktueller Rechtslage verboten, und CBD-Edibles dürfen mangels Zulassung nicht in den Handel gebracht werden. Erlaubt sind bei CBD lediglich bestimmte Produkte wie Kosmetika (z.B. Cremes) oder Nutzhanf-Lebensmittel ohne zugesetztes CBD (etwa Hanfsamenöl) – nicht aber angereicherte essbare CBD-Erzeugnisse​.

2. Geplante Gesetzesänderungen (Cannabis-Politik in Deutschland)

Die Cannabis-Politik in Deutschland befindet sich im Umbruch. Nach Jahrzehnten strikter Verbote hat die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) eine schrittweise Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf den Weg gebracht. Ein erster großer Schritt war das Cannabisgesetz 2024, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist​. Seitdem ist Erwachsenen der Besitz von bis zu 25 g Cannabis in der Öffentlichkeit straffrei gestellt, ebenso der Anbau von bis zu 3 Pflanzen im Privaten​.

Außerdem dürfen seit Juli 2024 sogenannte Cannabis Social Clubs (nicht-kommerzielle Anbauvereine) gegründet werden, die ihren Mitgliedern begrenzte Mengen Cannabis zur Verfügung stellen​. Diese Clubs unterliegen strengen Auflagen (max. 500 Mitglieder, Abgabelimits von 25 g/Tag und 50 g/Monat, max. 10% THC-Gehalt, kein Konsum vor Ort etc.)​. Handel in Läden gibt es jedoch bislang nicht.Ursprünglich war sogar ein staatlich lizenziertes Verkaufsstellennetz für Cannabis geplant.

Dieser Plan wurde jedoch aufgrund von Bedenken bezüglich EU- und völkerrechtlicher Vorgaben vorerst verschoben. Statt einer sofortigen kommerziellen Freigabe verfolgt die Regierung nun einen Zwei-Säulen-Ansatz: Zunächst Entkriminalisierung, Eigenanbau und Clubs (Säule 1), später eventuell regionale Modellprojekte mit lizenzierten Shops (Säule 2). Geplant ist, in ausgewählten Regionen wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte durchzuführen, bei denen Cannabis legal in Fachgeschäften verkauft werden darf​. Diese Modellphase soll befristet sein (voraussichtlich 5 Jahre) und anschließend ausgewertet werden, bevor über weitergehende Schritte – wie einen flächendeckenden legalen Markt – entschieden wird​. Konkrete Daten stehen noch aus, aber die Regierung strebt an, diese zweiten Phase spätestens 2025 zu starten, solange die aktuelle Legislaturperiode andauert​. 

Was bedeutet das für Edibles? Derzeit wurde keine Legalisierung von THC-Edibles vorgesehen. Selbst im Rahmen zukünftiger Modellprojekte sollen vorerst nur klassische Cannabisprodukte (Blüten, ggf. Haschisch) verkauft werden – essbare Cannabisprodukte bleiben ausgeschlossen. Die Politik begründet dies mit dem Jugendschutz (vermeidbare Attraktivität für Kinder) und der noch begrenzten Erfahrung mit solchen Produkten im legalen Markt. Allerdings könnte sich hier längerfristig etwas ändern: Sollten die Modellversuche erfolgreich sein und ein regulärer Markt entstehen, würde die Frage nach der Zulassung von Edibles erneut aufkommen. Bisher halten sich die Pläne aber bewusst zurück.

Ähnlich vorsichtig agiert man bei CBD-Lebensmitteln: Erst wenn die EU eine Novel-Food-Zulassung für CBD erteilt, dürfte es legal z.B. CBD-haltige Getränke oder Snacks geben​. Immerhin gibt es Bestrebungen, einige Graubereiche zu beseitigen – etwa plant das Bundeslandwirtschaftsministerium die Streichung einer Klausel, die den Handel mit Nutzhanf derzeit nur erlaubt, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist​. Fällt diese Regelung, könnte der Verkauf von CBD-Blüten oder Hanftee mit geringem THC-Gehalt perspektivisch einfacher werden. Insgesamt bleibt die Rechtslage aber in Bewegung: Weitere Gesetzesänderungen hängen vom Verlauf der Cannabisreform und Entscheidungen auf EU-Ebene ab.

3. Grauzonen und rechtliche Risiken

Der Markt für Cannabis-Produkte verändert sich ständig – und mit ihm die Gesetzeslage. Viele Konsumenten suchen nach legalen Alternativen zu herkömmlichem THC, doch nicht jede Lösung hält, was sie verspricht. Während einige Anbieter versuchen, Schlupflöcher auszunutzen, setzen wir bei Happyflower.io auf Transparenz, Qualität und vor allem: 100% legale Produkte.

Die Grauzonen des CBD-Marktes

Lange Zeit galt CBD als sicheres legales Produkt – doch die Realität sieht komplizierter aus. Viele Händler umgingen Regulierungen, indem sie CBD-Produkte als Aromaöle oder Kosmetika deklarierten, obwohl sie zur oralen Einnahme gedacht waren. Das Problem? Sobald die Behörden davon Wind bekommen, können solche Produkte vom Markt verschwinden.Ähnliches gilt für **CBD-Blüten („Hanftee“) **. Gerichte haben entschieden, dass der Verkauf an Endkunden illegal sein kann, wenn ein Missbrauch zum Berauschen nicht ausgeschlossen ist. Das bedeutet: Wer CBD-Blüten kauft oder verkauft, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone – und riskierte in der Vergangenheit bereits strafrechtliche Verfahren.

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HHC, THCP, THC-O & Co.: Vom Trend zum Verbot

Synthetische Cannabinoide wie HHC (Hexahydrocannabinol) oder THC-P waren lange als "legale Alternativen" zum klassischen THC erhältlich. Sie boten ähnliche Effekte, waren aber nicht auf der Verbotsliste – bis sich das Gesetz änderte. Seit Juni 2024 ist der Verkauf von HHC und vergleichbaren Stoffen in Deutschland verboten. Bedeutet das, dass der Besitz illegal ist? Nein, aktuell nicht. Wer also noch HHC-Edibles oder Vape-Kartuschen besitzt, macht sich damit nicht strafbar – aber einen legalen Erwerb gibt es nicht mehr.

Die neue Generation: PHC, 10-OH-HHC & 10-OH-HHCP

Doch während sich manche Türen schließen, öffnen sich andere! Eine legale Alternative zu THC und HHC sind PHC, 10-OH-HHC und 10-OH-HHCP. Diese Cannabinoide bieten entspannende Effekte und ein angenehmes High – aber das Wichtigste: Sie sind in Deutschland legal erhältlich!Vorteile unserer PHC- und 10-OH-HHC Edibles:

  • 100% legal: Kein Verstoß gegen das aktuelle Betäubungsmittelgesetz
  • Angenehmer Effekt: Vergleichbar mit klassischen Edibles, aber ohne rechtliche Unsicherheit
  • Diskrete Einnahme: Perfekt für unterwegs oder zu Hause
  • Hohe Qualität: Kontrollierte Produktion und Labor-Tests für maximale Sicherheit

Edibles & Eigengebrauch: Was ist erlaubt?

Ein weiteres heißes Thema: Darf man THC-Edibles selbst herstellen? Grundsätzlich ist klar, dass Herstellung und Verkauf von THC-Edibles illegal bleiben. Doch was ist mit dem Eigengebrauch? Die Gesetzeslage bleibt hier schwammig.

  • Eigengebrauch: Wer aus selbst angebautem Cannabis einen Brownie backt, befindet sich rechtlich in einer Grauzone.
  • Weitergabe: Das Anbieten von THC-Edibles an Freunde bleibt eindeutig illegal – das gilt als unerlaubte Verteilung.
  • Besitzgrenze: Während man bis zu 20g getrocknete Blüten legal besitzen darf, sieht das bei verarbeiteten Produkten anders aus. 20g Haschkekse könnten als Verstoß gewertet werden!

Achtung bei Importen: THC-Edibles aus dem Ausland

Amsterdam lockt mit Space-Cakes und THC-Brownies – doch wer denkt, er kann solche Souvenirs problemlos mit nach Deutschland bringen, riskiert eine Strafanzeige durch den Zoll. Die Einfuhr von Cannabis in jeglicher Form ist weiterhin verboten – selbst wenn es sich um die in Deutschland erlaubten 25g handelt. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte also die Finger von importierten Edibles lassen.

Die Gesetzeslage rund um Cannabis-Produkte bleibt dynamisch. Glücklicherweise gibt es mittlerweile legale Alternativen wie unsere PHC- und 10-OH-HHC-Edibles, die ein angenehmes High bieten, ohne dass man sich rechtlich auf dünnes Eis begibt. Statt fragwürdige Produkte aus Grauzonen zu kaufen, setzen wir auf sichere, geprüfte und gesetzeskonforme Edibles, die du bedenkenlos genießen kannst. Schau dich in unserem Sortiment um und entdecke die Zukunft der legalen Cannabis-Genussmittel!Jetzt unsere neuesten legalen Edibles entdecken!

4. Vergleich mit anderen Ländern (EU-Perspektive)

Die Rechtslage für Cannabis und Edibles ist in Europa sehr unterschiedlich. Ein Blick über die Grenzen zeigt ein breites Spektrum – von vollständiger Legalisierung in einzelnen Ländern bis zu strikter Prohibition anderswo:

  • Malta: Der kleine Inselstaat war 2021 das erste EU-Land, das Cannabis offiziell legalisiert hat. Erwachsene dürfen bis zu 7 g Cannabis besitzen und zu Hause bis zu 4 Pflanzen anbauen. Außerdem sind nicht-kommerzielle Cannabis-Clubs erlaubt, die ihren Mitgliedern Cannabis (bis zu 50 g pro Monat) zur Verfügung stellen​. Der Verkauf an Nicht-Mitglieder und der Konsum in der Öffentlichkeit bleiben jedoch verboten. Edibles sind in Maltas Gesetzgebung nicht gesondert freigegeben, aber die Vereine dürften prinzipiell auch verarbeitete Produkte an Mitglieder abgeben, solange die Mengenbegrenzungen eingehalten werden.
  • Luxemburg: Luxemburg folgte 2023 mit einer Teil-Legalisierung. Seit Juli 2023 ist der Anbau von bis zu 4 Cannabis-Pflanzen pro Haushalt legal, und der Besitz von bis zu 3 g wird nur noch als Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) behandelt​. In einem nächsten Schritt plant Luxemburg einen staatlich regulierten Verkauf in einer begrenzten Anzahl von Läden (vorgesehen sind 14 Verkaufsstellen), mit strengen Mengenlimits von 5 g pro Tag bzw. 30 g pro Monat und ausschließlich für Einwohner des Landes​. Bislang gibt es aber noch keine laufenden Verkaufsstellen. THC-Edibles sind in Luxemburg aktuell weder legal verfügbar noch Teil der ersten Reformschritte. CBD-Produkte gelten – ähnlich wie in Deutschland – als Novel Food und brauchen Zulassung.
  • Niederlande: Oft fälschlich als Cannabis-Paradies bezeichnet, verfolgen die Niederlande eigentlich eine Toleranzpolitik. Offiziell ist Cannabis dort illegal, aber der Besitz von bis zu 5 g und der Verkauf in Coffeeshops werden geduldet​. Diese Coffeeshops dürfen Cannabis an Erwachsene verkaufen (auch in Form von Space Cakes oder anderen Edibles), solange sie sich an strikte Auflagen halten. Allerdings ist der Anbau und Großhandel weiterhin illegal, was zum bekannten „Backdoor-Problem“ führt: Die Shops müssen ihre Ware quasi aus dem Schwarzmarkt beziehen​. Um dieses Paradox zu lösen, läuft seit Ende 2023 in einigen Städten ein Pilotprojekt mit staatlich kontrolliertem Cannabisanbau​. Die Niederlande haben somit eine lange Tradition der Duldung, inkl. essbarer Cannabisprodukte in Coffeeshops, obwohl die Gesetzeslage formal restriktiver klingt.
  • Spanien: Ähnlich wie die Coffeeshops in NL existieren in Spanien sogenannte Cannabis Social Clubs. Der private Anbau und Konsum in diesen Clubs wird geduldet, obwohl Cannabis offiziell illegal ist​. Mitglieder solcher Vereine (nur Erwachsene) dürfen gemeinsam Cannabis züchten und in den Clubräumen konsumieren. Der Weiterverkauf an Außenstehende sowie öffentliche Konsum bleiben verboten​. Spanische Cannabis-Clubs ähneln in gewisser Weise den deutschen Cannabis-Social-Clubs, entstanden aber schon vor Jahren durch eine zivilgesellschaftliche Bewegung. Edibles werden in einigen Clubs ebenfalls bereitgestellt, allerdings nur intern für Mitglieder. Insgesamt bewegt sich Spanien in einer Grauzone der Duldung ohne formelle Legalisierung.
  • Portugal: Oft wird angenommen, Portugal habe Drogen legalisiert – das stimmt so nicht. Allerdings hat Portugal im Jahr 2001 sämtliche Drogen entkriminalisiert. Der Besitz von kleinen Mengen (für den Eigenbedarf, definiert als etwa zehn Tagesrationen) wird dort nicht strafrechtlich verfolgt, sondern nur als Ordnungswidrigkeit behandelt​. Wer mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wird, erhält eine Verwarnung oder muss eine geringe Geldbuße zahlen, landet aber nicht vor Gericht. Verkauf und Anbau bleiben hingegen illegal. Edibles spielen in Portugal kaum eine Rolle in der Debatte, da selbst Cannabis selbst (außer für medizinische Zwecke) offiziell nicht legal verkauft werden darf.
  • Andere EU-Länder: In Frankreich gilt weiterhin ein strenges Verbot – auch der Besitz kleiner Mengen Cannabis kann mit Bußgeldern (etwa 200 €) geahndet werden​. Italien erlaubt zwar medizinisches Cannabis und toleriert geringe Mengen für Eigengebrauch, hat aber keine legale Infrastruktur für Freizeitcannabis. Tschechien und Schweiz (kein EU-Mitglied, aber erwähnenswert) diskutieren aktuell Legalisierungsmodelle und führen Pilotversuche durch, teils inspiriert von Deutschland. Generell lässt sich sagen, dass Malta, Luxemburg und Deutschland Vorreiter einer neuen Liberalisierungs-Welle in Europa sind, während viele andere EU-Staaten noch abwarten. Die meisten haben zumindest medizinisches Cannabis legalisiert, aber beim Freizeitkonsum reicht die Spannbreite von liberal (Niederlande, Spanien) bis sehr strikt (Schweden, Finnland).

Fazit im EU-Vergleich: Deutschland steht mit seiner aktuellen Politik nicht allein da, sondern ist Teil eines vorsichtigen Trends zur Entkriminalisierung und Legalisierung. Allerdings zeigen die Beispiele, dass Edibles nahezu überall dort verboten bleiben, wo Cannabis nicht vollständig legal reguliert ist. Länder mit legalem Markt (wie einige US-Bundesstaaten oder Kanada) haben Edibles zwar eingeführt, aber in Europa ist man hier (noch) zögerlich.

Die Zukunft von Edibles in Deutschland: Was kommt als Nächstes?

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland bleibt ein heiß diskutiertes Thema – und damit auch die Frage nach der Zukunft von THC-Edibles. Während derzeitige Regelungen den Verkauf verbieten, könnte sich das in den nächsten Jahren ändern.

Mögliche Szenarien für die Legalisierung von THC-Edibles

Sollte die Bundesregierung ihren aktuellen Kurs beibehalten und die Modellprojekte zum Cannabis-Verkauf erfolgreich verlaufen, könnte ein regulierter Markt entstehen – möglicherweise ab 2025/2026. In einem solchen Markt wäre es nur logisch, auch Edibles zuzulassen, denn viele erwachsene Konsumenten bevorzugen rauchfreie Einnahmeformen. Doch mit einer möglichen Freigabe würden wohl strenge Auflagen einhergehen:

  • THC-Höchstmengen pro Portion zur Vermeidung von Überdosierungen
  • Neutrale Verpackungen ohne kindgerechte Designs
  • Altersverifikation beim Kauf zur Sicherstellung des Jugendschutzes
  • Klare Warnhinweise ähnlich wie in Kanada, um Missbrauch zu verhindern

Diese Maßnahmen könnten das Missbrauchsrisiko minimieren und insbesondere Bedenken hinsichtlich der Kindersicherheit ausräumen – das aktuell wichtigste Gegenargument gegen THC-Edibles.

Politische Unsicherheiten: Wird die Legalisierung gestoppt?

Allerdings ist die deutsche Legalisierungsstrategie nicht unumkehrbar. Ein Regierungswechsel nach der Bundestagswahl 2025 könnte die Reformen stoppen oder sogar zurückdrehen. Die Opposition (CDU/CSU) hat bereits angekündigt, dass sie die Cannabis-Legalisierung im Falle einer Machtübernahme rückgängig machen will. Das würde bedeuten:

  • THC-Edibles blieben langfristig verboten
  • Erleichterungen für Cannabis-Konsumenten könnten zurückgenommen werden
  • Die rechtliche Unsicherheit würde weiter bestehen

Bis zur Wahl bleibt die Zukunft von Edibles also ungewiss.

Internationale Herausforderungen: Konflikte mit UN-Abkommen?

Auch der internationale Rahmen spielt eine Rolle. Deutschland bewegt sich mit seiner aktuellen Cannabispolitik in einem Graubereich der UN-Drogenabkommen. Während Eigenanbau und Cannabis-Clubs noch vertretbar sind, könnte ein kommerzieller Vertrieb – insbesondere von Edibles – internationale Konflikte hervorrufen. Daher könnte die Bundesregierung zunächst die Modellphasen und internationale Entwicklungen abwarten, bevor sie THC-Edibles offiziell erlaubt.

Was passiert mit CBD-Edibles?

Ein weiterer wichtiger Punkt: die Zukunft von CBD-Edibles. Hier hängt alles von der EU-Zulassung ab. Sollte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) CBD als sicheres Lebensmittel genehmigen, könnten schon bald reguläre Produkte wie CBD-Kaugummis, -Getränke oder -Snacks legal im Handel erscheinen.

  • Mehrere Anträge sind bereits eingereicht
  • Die Bewertung durch die EFSA stockt aktuell aufgrund offener Fragen
  • Ein positiver Bescheid würde Klarheit schaffen und den Markt für CBD-Edibles öffnen

Das wäre ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Hersteller und Verbraucher.

Wie geht es weiter?

Die Zukunft von Edibles in Deutschland bleibt spannend. Zwar gibt es vielversprechende Entwicklungen, doch auch Unsicherheiten. Konsumenten sollten sich informieren und vorerst auf legale Alternativen setzen. Illegale THC-Edibles bleiben risikobehaftet – doch in ein paar Jahren könnten sie vielleicht regulär in speziellen Shops erhältlich sein.Bis dahin gilt: Augen auf die politischen Entwicklungen und am besten gleich auf legale, innovative Produkte wie unsere PHC- und 10-OH-HHC-Edibles setzen!

Quellen: Aktuelle Gesetzestexte, Regierungsaussagen und Medienberichte wurden berücksichtigt, u.a. das Bundesgesundheitsministerium, Verbraucherschutzstellen​ verbraucherzentrale-niedersachsen.de, sowie Berichterstattung von MDR​ mdr.de, ZDF ​zdf.de und Wikipedia-Übersichten zur Rechtslage​de.wikipedia.org. Diese geben den Stand von Anfang 2025 wieder und werden laufend aktualisiert.

author
Paul M.
Shopify Admin

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