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1S-LSD wird ab dem 12. April 2026 in Deutschland verboten.
Durch die NpSG-Erweiterung (BGBl. 2026 I Nr. 2) wird 1S-LSD als neue psychoaktive Substanz eingestuft. Kauf, Verkauf und Besitz werden ab diesem Datum strafbar. Diese Seite dient ab sofort nur noch der Information. Die legalen Alternativen findest du weiter unten.

1S-LSD kaufen – Verbot ab 12. April 2026 & legale Alternativen

1S-LSD (1-Succinyl-LSD) war eines der beliebtesten Lysergamid-Derivate in Deutschland. Als Prodrug von LSD-25 bot es ein vergleichbares psychedelisches Wirkungsprofil bei eigenständiger chemischer Struktur. Mit dem Inkrafttreten der NpSG-Erweiterung am 12. April 2026 wird 1S-LSD verboten.

Was ändert sich am 12.04.2026?

Die 6. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG (BGBl. 2026 I Nr. 2) erweitert den Geltungsbereich des Gesetzes. Konkret:

  • 1S-LSD wird verboten – Handel und Inverkehrbringen ab dem 12.04. strafbar
  • Cannabimimetika-Erweiterung – weitere Substanzgruppen werden erfasst
  • Lachgas, GBL, BDO werden reguliert

Happyflower hat 1S-LSD bereits aus dem Sortiment genommen. Wir warten nicht auf den Stichtag — Compliance geht vor.

✅ Legale Alternativen zu 1S-LSD

Zwei Lysergamid-Derivate sind nach aktuellem Stand nicht vom NpSG betroffen:

Derivat Chemie Status nach 12.04.2026 Verfügbar
1S-LSD N1-Succinyl 🔴 Verboten (NpSG) Nein
1FE-LSD N1-Fluoroethyl ✅ Legal Im Shop
1BP-LSD N1-Butyryloxy ✅ Legal Aktuell nicht im Sortiment

📌 1FE-LSD ist der direkte Nachfolger. Gleiche Substanzklasse (Lysergamid-Prodrug), vergleichbares Profil, aktuell legal. → 1FE-LSD Produkte ansehen

Was war 1S-LSD?

1S-LSD war ein Prodrug – es wird im Körper zu LSD-25 metabolisiert. Das Wirkungsprofil war dem klassischen LSD sehr ähnlich: psychedelische Erfahrung mit visuellen Veränderungen, verändertem Denken und einer Dauer von 8–12 Stunden. Es war in verschiedenen Formaten verfügbar: Blotter, Pellets und Drops, in Dosierungen von 10µg (Microdose) bis 200µg (Macrodose).

Weiterführende Artikel

🔬 1FE-LSD bei Happyflower — laborgeprüft, präzise dosiert, EU-weiter Versand. Blotter und Pellets in verschiedenen Dosierungen. → Jetzt ansehen

FAQ

Ist 1S-LSD noch legal?

Nein. Ab dem 12. April 2026 wird 1S-LSD durch die NpSG-Erweiterung verboten. Handel und Inverkehrbringen sind dann strafbar. Happyflower hat das Produkt bereits aus dem Sortiment genommen.

Welche legale Alternative gibt es zu 1S-LSD?

1FE-LSD (1-Fluoroethyl-LSD) ist nach aktuellem Stand nicht vom NpSG betroffen und bei Happyflower als Blotter und Pellets verfügbar. Es gehört zur gleichen Substanzklasse (Lysergamid-Prodrug).

Wird 1FE-LSD auch bald verboten?

Nach aktuellem Stand (April 2026) ist 1FE-LSD nicht von der NpSG-Erweiterung erfasst. Die Rechtslage kann sich jedoch ändern. Wir passen unser Sortiment laufend an die geltende Gesetzgebung an.

Was passiert wenn ich noch 1S-LSD besitze?

Das NpSG verbietet primär Handel und Inverkehrbringen. Die rechtliche Bewertung von Besitz zum Eigenkonsum ist differenzierter — bei Unsicherheit empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt.

Warum bietet Happyflower kein 1S-LSD mehr an?

Wir halten uns konsequent an geltendes und kommendes Recht. Sobald ein Verbot beschlossen und verkündet ist, nehmen wir betroffene Produkte vorsorglich aus dem Sortiment — auch vor dem offiziellen Stichtag.

Hinweis: Diese Seite dient der Information. Alle genannten Substanzen sind Research Chemicals und nicht für den menschlichen Konsum bestimmt. Nur für Personen ab 18 Jahren. Die Rechtslage kann sich ändern.

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