Am 26. September 2025 blickte die Szene gespannt nach Berlin: Der Bundesrat beriet über eine Reihe von Gesetzesvorhaben – und im Schatten von Rauchverboten im Auto und Diskussionen über Lachgas fiel eine kurze, aber folgenschwere Entscheidung. Die Ausschussempfehlung zum Verbot des LSD-Kerns wurde angenommen. Damit ist klar: 1S-LSD wird verboten.
Doch was heißt das für Dich als Konsument oder Händler? Bedeutet es, dass der Besitz sofort illegal ist? Welche Substanzen sind als Nächstes betroffen? Und wie geht es jetzt im Gesetzgebungsverfahren weiter?
Dieser Artikel gibt Dir einen kompletten Überblick – tief recherchiert, SEO-optimiert und mit klaren Tipps für die Praxis.
Key Takeaways
- Der Bundesrat hat am 26. September 2025 das 1S-LSD-Verbot beschlossen.
- Inkrafttreten kann sehr schnell erfolgen.
- Besitz & Handel werden illegal.
- Lachgas & GHB stehen ebenfalls vor dem Aus.
- 3,4-ETMC & weitere NPS könnten bald folgen.
- HappyFlower bietet legale Alternativen mit geprüfter Qualität.
- 1. Key Takeaways
- 2. Kapitel 1: Was ist 1S-LSD überhaupt?
- 3. Kapitel 2: Der Weg zum Verbot
- 4. Kapitel 3: Was genau wurde beschlossen?
- 5. Kapitel 4: Der Gesetzgebungsprozess
- 6. Kapitel 5: Folgen für Konsumenten
- 7. Kapitel 6: Folgen für Händler
- 8. Tabelle: Übersicht der aktuellen Entscheidungen
- 9. Kapitel 7: Internationale Perspektive
- 10. Kapitel 8: Was kommt als Nächstes?
- 11. Kapitel 9: HappyFlower-Alternativen
- 12. FAQ
Kapitel 1: Was ist 1S-LSD überhaupt?
1S-LSD gilt seit einigen Jahren als eine der letzten legalen Alternativen zu LSD. Chemisch handelt es sich um ein Derivat, das strukturell eng mit LSD verwandt ist.
Eigenschaften von 1S-LSD
- Nicht als Betäubungsmittel eingestuft (bisher)
- Rechtlich als „Research Chemical“ gehandelt
- Wirkt ähnlich wie klassische LSD-Derivate, aber schwächer
- Vor allem in Smartshops und Online-Stores wie HappyFlower erhältlich
Bedeutung in der Szene
1S-LSD war die letzte legale LSD-Alternative, nachdem Substanzen wie 1V-LSD oder 1D-LSD bereits verboten wurden. Viele Konsumenten nutzten es als „Brücke“ zwischen legalem Markt und klassischem LSD.
Kapitel 2: Der Weg zum Verbot
Erste Diskussionen
Schon im Frühjahr 2025 sprach der Sachverständigenausschuss beim BfArM über 1S-LSD. Dort fiel die Empfehlung, den Wirkstoff in die Anlagen des BtMG aufzunehmen.
Ausschussempfehlung
Im September 2025 lag die Ausschussempfehlung offiziell vor: Der LSD-Kern sollte verboten werden.
Bundesratssitzung am 26. September
Die Empfehlung wurde in der Sitzung des Bundesrats ohne große Diskussion angenommen – quasi als Randnotiz. Doch die Folgen sind enorm:
- Das Verbot kommt.
- Unklar ist nur noch, wann und wie es umgesetzt wird.
Kapitel 3: Was genau wurde beschlossen?
Die Kernaussage: Der LSD-Kern wird verboten.
Das bedeutet:
- 1S-LSD fällt künftig unter das Betäubungsmittelgesetz.
- Handel und Verkauf werden strafbar.
- Besitz ist nach aktueller Lesart ebenfalls strafbar, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Kapitel 4: Der Gesetzgebungsprozess
Varianten des Verfahrens
Noch offen ist, ob:
- eine einfache Anlagenänderung erfolgt → Verbot könnte sofort in Kraft treten
- oder ein komplexeres Gesetzgebungsverfahren → würde Wochen bis Monate dauern
Geschwindigkeit
Da es sich wahrscheinlich nur um eine Anlagenänderung handelt, kann das Verbot jederzeit veröffentlicht werden.
Nächste Sitzung
Am 17. Oktober 2025 tagt der Bundesrat erneut. Bis dahin bleibt der Status: unklar, aber extrem riskant.

Kapitel 5: Folgen für Konsumenten
- Letzte legale Phase: Aktuell kannst Du noch 1S-LSD erwerben.
- Rechtliche Gefahr: Nach Inkrafttreten sofort illegal.
- Besitz: Anders als bei manchen NPS-Verboten wird der Besitz nicht ausgenommen sein.
- Alternativen: Legale Substanzen wie 3,4-ETMC oder HHC bleiben vorerst erhältlich.
Kapitel 6: Folgen für Händler
- Verkaufsstopp: Mit Veröffentlichung sofort Pflicht.
- Abverkauf: Bis dahin dürfen Restbestände verkauft werden.
- Kommunikation: Shops wie HappyFlower informieren transparent, sobald der Stopp greift.
Tabelle: Übersicht der aktuellen Entscheidungen
Thema | Status | Dauer/Verfahren |
Rauchen/Vapen im Auto | Verbot beschlossen | Gilt sofort |
Lachgas & GHB | Gesetzgebungsverfahren | ca. 3 Monate |
1S-LSD / LSD-Kern | Verbot beschlossen | Inkrafttreten unklar |
6. NpSG-Änderung (ETMC etc.) | Noch nicht behandelt | Erwartet Okt–Nov 2025 |
Kapitel 7: Internationale Perspektive
- In vielen EU-Ländern ist 1S-LSD bereits verboten.
- Deutschland war einer der letzten Märkte, in denen es noch frei erhältlich war.
- Ein Verbot reiht sich ein in die internationale Linie strengerer Regulierung von LSD-Derivaten.
Kapitel 8: Was kommt als Nächstes?
Die große 6. Änderung des NpSG steht bevor. Erwartet wird das Verbot von:
- 10-OH
- 3,4-ETMC
- NB-DMT
Damit droht der Szene ein weiterer massiver Einschnitt.
Kapitel 9: HappyFlower-Alternativen
Auch wenn 1S-LSD verboten wird – bei HappyFlower findest Du weiterhin legale und getestete Alternativen:
- 3,4-ETMC
- HHC-Produkte
- THC-Shots (in Ländern, wo legal)
So bleibst Du rechtlich auf der sicheren Seite.
FAQ
1. Ist 1S-LSD jetzt schon verboten?
Noch nicht – aber das Verbot ist beschlossen und kann jederzeit greifen.
2. Was passiert, wenn ich 1S-LSD nach dem Verbot noch besitze?
Dann machst Du Dich strafbar nach dem BtMG.
3. Ab wann gilt das Verbot?
Vermutlich sehr schnell – es reicht eine Anlagenänderung.
4. Was ist mit Lachgas und GHB?
Die Verfahren laufen, Dauer ca. 3 Monate.
5. Welche Alternativen bleiben legal?
3,4-ETMC, HHC und andere Research Chemicals im HappyFlower-Shop.
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